AGB - 

bitte vor Ticketkauf lesen!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

1. Veranstalter / Vertragspartner

 

Abenteuer Bergwerk & Gaststätte Huthaus

Mandy Wagner

Deutschkatharinenberg 14

09548 Deutschneudorf

 

2. Geltung der AGB 

 

2.1 Festplatz Deutschneudorf

 

2.2 Mit dem Kauf eines Tickets zur Veranstaltung „Rave am Anton 2024“ erwirbt der Ticketbesitzer das Recht den Festplatz zu betreten.

 

2.3 Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an.

 

2.4 Ein Käufer darf maximal 5 Eintrittskarten erwerben 

 

 

3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe 

 

3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Tickets auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn;

3.1.1 Das zu übertragende Ticket wurde nicht rechtmäßig erworben, hier insbesondere durch „Schwarzhandel“ zu überteuerten Preisen. Ebenso wenn der Kauf des Tickets nicht über den autorisierten Verkaufskanal erfolgte.

3.2. Jeder Besucher, der erworbene Tickets unter Verstoß gegen vorstehende Voraussetzungen (3.) weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 EUR je vertragswidrig angebotenem Ticket. Desweiteren wird Hausverbot erteilt.

 

5. Einlass; Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände, Drogen

 

5.1. Der Einlass ist nur mit gültigem und ordnungsgemäß erworbenen Ticket in Verbindung mit originalem Ausweisdokument möglich. Ein autorisierter Sicherheitsdienst wird genaue Kontrollen vornehmen.

5.2. Bei den Einlasskontrollen wird besonderes Augenmerk auf Mindestalter und „Muttizettel“ usw. gelegt. Jegliche mitgebrachte Getränke werden am Einlaß entsorgt!

5.3 Verbotene Gegenstände sind insbesondere jegliche Hieb,- und Stichwaffen, Waffen, Gegenstände die in ihrer Art zum verletzen von Personen dienen können, Glasflaschen. 

5.4. Mitgeführte Drogen werden am Einlaß konsequent entsorgt. Es erfolgt bei jedem! neuen betreten des Festplatzes eine Kontrolle und ggf. eine Leibesvisitation durch autorisierte Kräfte! 


 

6. Weitere Kriterien zur Verweigerung des Einlasses auf das Gelände sind;


 In jedem der oben genannten Fälle wird das Ticket entwertet. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nicht!


 7. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen 

 

7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.

 

Besuchern ist es untersagt, auf dem Eventgelände: 

 

7.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5.3) mitzuführen, 

 

7.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben, 

 

7.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen, 

  

7.1.4. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschmutzen

  

7.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. 

 

8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen 


 Die letzten Jahre haben uns gezeigt wie schnell eine Veranstaltung abgesagt werden kann. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen notwendig werden, dann behalten die Tickets ihre Gültigkeit und das Event wird verschoben. Eine Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen!


 Sollte aufgrund höherer Gewalt wie Unwetter, Gewitter usw. eine Gefahr für Leib und Leben während der Veranstaltung auftreten, so wird das Event sofort unterbrochen bzw. beendet. Aus so einem Ereignis heraus ergeht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ticketkäufer.


  

9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke 

 

Jedem muss bewußt sein, daß es zu überhöhter Lautstärke im Verlauf des Events kommen kann. 

Für das Event gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. 

 Jugendlichen und Kindern ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet die Altersgruppe 16 und 17 Jahre. Hier kann eine verantwortliche Person mittels „Muttizettel“ herangezogen werden.

 

11. Haftungsbeschränkung 

 

11.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

  11.2. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. 

 

12. Recht am eigenen Bild 

 

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltung, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. 

 

13. Anwendbares Recht; Sonstiges 

 

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

 

13.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. 


 

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